Zentrale Zulagenstelle (ZfA)
Riester-Glossar
Die »Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)« ist eine Verwaltungseinheit der »Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB)«. Sie ist zuständig für die Berechnung, Kontrolle, Auszahlung und Rückforderung von Grund- und Kinderzulagen. Hierfür hat der Gesetzgeber ein elektronisches Verfahren eingeführt. Durch dieses Verfahren stehen die Versicherungsunternehmen in ständigem Kontakt mit der Zulagenstelle.