Vinkulierte Namensaktie
Börsenlexikon
Die Namensaktie
Bei einer Namensaktie (englisch: »registered share«) handelt es sich um eine Aktie, bei der der Inhaber der Aktie der Aktiengesellschaft namentlich bekannt ist. Hierzu wird der Aktionär in das Aktienbuch der jeweiligen Aktiengesellschaft eingetragen. Erst nach der Eintragung in das Aktienbuch kommt der Anleger in den Genuss aller Aktionärsrechte, wozu etwa der Erhalt von Dividendenzahlungen, Stimmrechte oder Bezugsrechte gehören. Gemäß §67 Abs. 2 AktG gilt nur derjenige Aktieninhaber als Aktionär, der auch im Aktienregister eingetragen ist. Laut §67 Abs. 4 AktG ist das depotführende Kreditinstitut verpflichtet, die erforderlichen Angaben zum Inhaber der Aktiengesellschaft zu übermitteln.
Die vinkulierte Namensaktie
Eine Sonderform der Namensaktie ist die vinkulierte Namensaktie (englisch: »registered share with restricted transferability«). Im Gegensatz zur normalen Namensaktie kann die vinkulierte Namensaktie nur übertragen werden, wenn die Aktiengesellschaft dem Übertrag zustimmt (§68 Abs. 2 AktG). Diese Form der Namensaktie wird verwendet, um damit bestimmte Personenkreise oder Konkurrenten vom Kauf einer stimmrechtlich relevanten Anzahl von Aktien auszuschließen. Wenn der Emittent der Eigentumsübertragung nicht zustimmt, kann der neue Inhaber kein Stimmrecht ausüben.
In Deutschland ist vorgeschrieben, dass bestimmte Branchen, z.B. Fluggesellschaften, ausschließlich vinkulierte Namensaktien herausgeben dürfen um sicherzustellen, dass die Aktienmehrheit in deutschen Besitz verbleibt.