Tagesgeldmarkt (Börsenlexikon)
Tagesgeld für Institutionen
Auf dem Tagesgeldmarkt wird, wie der Name schon erahnen lässt, im Rahmen des Interbanken- Geldmarktes mit Tagesgeld gehandelt. Die Tagesgeldschäfte unterliegen sowohl einer festgelegten Laufzeit von einem Tag oder sind auf keine bestimmte Zeit ausgelegt. Es besteht für den Geldnehmenr als auch für den Geldgeber die Möglichkeit, das Tagesgeld jeden Tag zu kündigen. Bei einer Kündigung wird im Tagesgeldmarkt von so genannten »fälligen Geld« gesprochen. Die deutschen Banken handeln vorwiegend mit Tagesgeld, welches einen Tag später fällig wird.
Begriff Tagesgeld
Tagesgeld beschreibt das Guthaben einer Notenbank und steht Banken mit einer Rückzahlungsfrist von nur einem Tag zur Verfügung. Wenn die Nachfrage nach Krediten zu hoch ist, wird von einem Spitzenausgleich beim Geldverkehr gesprochen und die Banken müssen diesen mit Tagesgeld bedienen, was bei der Notenbank mit einem Tag Fälligkeit ausgeliehen wird. Die Banken erhalten das Geld bis 12 Uhr des gleichen Tages und müssen es einen Tag später um die gleiche Uhrzeit bereits wieder an die Notenbank zurückzahlen. Die Abrechnung erfolgt dabei über Konten der Landeszentralbanken, die bundesweit vertreten sind. Wie hoch der Satz für Tagesgeld ist, darauf hat besonders die aktuelle Marktlage einen nicht unerheblichen Einfluss. Die Ermittlung des Tagesgeldsatzes erfolgt an jedem Börsentag mit einer anschließenden Veröffentlichung. Am Tagesgeldmarkt können nur Banken teilnehmen, Anleger sind dabei ausgeschlossen, weil es sich um sehr kurzfristige Geldgeschäfte handelt, die Milliardenwerte erreichen können.