Gratisaktien (Börsenlexikon)
Es gibt nicht geschenkt!
Bei Gratisaktien handelt es sich um Berechtigungsaktien, welche der Anleger nicht kostenlos erhält. Die Berechtigungsaktien bekommt er aus den Mitteln der Aktiengesellschaft und daran ist der Anleger mit seinen bisherigen Aktien ja bereits als Aktionär beteiligt. Sollte ein Unternehmen das Aktienkapital mit eigenen Geldmitteln - etwa aus Kapitalreserven - erhöhen, dann erhalten die Anleger für eine gewisse Zeit je Aktie kostenlos eine zusätzliche Aktie dazu.
Sinkende Aktienkurse
Bei der Ausgabe von Gratisaktien kommt es überwiegend zu einem Rückgang des aktuellen Aktienkurses an der Börse. Wenn es auf jeweils zwei Aktien eine Gratisaktie gibt, dann haben diese den gleichen Aktienwert wie vor der Ausgabe der Gratisaktien. Seine Dividende erhält der Anleger nach der Gratisaktien-Ausgabe für drei statt zwei Aktien. Es werden überwiegend Gratisaktien ausgegeben, wenn die Aktien des Unternehmens einen hohen Aktienkurs aufweisen. Das Ziel von Gratisaktien ist es, den Aktienkurs der Aktien zu senken, wodurch diese sowohl für Investoren als auch Privatanleger attraktiver werden.
Keine Einkommenssteuer
Wenn ein Anleger eine Gratisaktie erhält, dann muss er keine Einkommenssteuer darauf zahlen. In Bezug auf die Spekulationsfrist, die in Deutschland ein Jahr beträgt, gelten die Gratisaktien als zu dem Tag gekauft, an dem die alten Aktien erworben wurden. Eine Variante der Gratisaktien sind Bonusaktien, die eine Aktiengesellschaft an die Anleger kostenfrei herausgibt. Im Gegensatz zu Gratisaktien unterliegen die Bonusaktien jedoch in Deutschland der Einkommenssteuer, also sind steuerpflichtig wodurch ein möglicher Kursgewinn sinken kann. Bei den Bonusaktien gilt der gleiche Erwerbszeitraum wie bei Gratisaktien.