Doppel-Listing (Börsenlexikon)
Listung in mehreren Ländern
Bei einem Doppel-Listing werden die Aktien einer Aktiengesellschaft an zwei Börsenplätzen gehandelt. Ein Unternehmen kann durch ein Listing seiner Aktien am DAX 40 und gleichzeitig am Dow Jones 100 die eigene Bekanntheit erhöhen. Dies eröffnet der Aktiengesellschaft die Möglichkeit, beispielsweise Übernahmen leichter zu tätigen indem ein Aktientausch durchgeführt wird.
Ein Listing an zwei Börsenplätzen erhöht dient darüber hinaus auch als Marketingmaßnahme mit dem Ziel, eine bessere Position in der eigenen Branche zu erreichen. Ein Doppel-Listing ist jedoch nur dann möglich, wenn das Unternehmen eine bestimmte Mindestgröße hat und eine ausreichende Menge Aktien platziert wird. Denn nur dann ist ein liquider Handel an beiden Börsenplätzen mit den Aktien möglich. Zudem muss ein entsprechendes Budget für die Öffentlichkeitsarbeit vorhanden sein. Der Erfolg eines doppelten Listings wird dadurch gefördert indem schon Waren oder Dienstleistungen an beiden Börsenplätzen der Firma gehandelt werden.
Stichwort: Doppelwährungsanleihe
Die Doppelwährungsanleihe ist eine internationale Schuldverschreibung die auf zwei verschiedenen Währungen basiert. Der Kaufpreis der Anleihe ist in einer anderen Währung zu zahlen als die Rückzahlung. Zum Beispiel wird die Anleihe in Euro gekauft während die Tilgung in US-Dollar erfolgt.