Stammaktie (Börsenlexikon)
Glossar
In einer Stammaktie sind für den Inhaber alle Rechte und Pflichten des Aktionärs verbrieft. Stammaktien werden in Deutschland am häufigsten gehandelt. Neben den Stammaktien gibt es zusätzlich so genannte Vorzugsaktien. Bei diesen Aktien verzichtet der Inhaber auf einige Rechte, z.B. das Stimmrecht bei der Hauptversammlung. Der Inhaber einer Vorzugsaktie erhält als Ausgleich für den Verzicht einiger Rechte eine höhere Dividende.