Sperrminorität (Börsenlexikon)
Glossar
Bei einer Sperrminorität besitzt eine Gruppe von Aktionären mindestens 25% oder höchstens 50% der Stimmrechte einer Aktiengesellschaft. Es besteht dabei die Möglichkeit, dass eine Minderheit auf der Hauptversammlung Beschlüsse verhindern kann. Dies ist der Fall, wenn mindestens 25% der Stimmen benötigt werden, wie bei einer Satzungsänderung der Aktiengesellschaft.