Regulierter Markt
Glossar
Der »Regulierte Markt« ist die Bezeichnung für ein spezielles Zulassungssegment der Deutschen Börse. Der »Regulierte Markt« ist für Wertpapiere vorgesehen, welche strengen Zulassungsvoraussetzungen und den damit verbundenen Folgepflichten unterliegen.
Den »regulierten Markt« gibt es seit dem 1. November 2007 und mit diesem Datum wurden auch die organisierten Zulassungssegmente »Amtlicher Markt« und »Geregelter Markt« aufgehoben. Wertpapiere, die bis zu diesem Zeitpunkt am »Geregelten Markt« zugelassen waren, wurden in den »Regulierten Markt« übernommen.
Zulassung zum Regulierten Markt
Pflichten bei der Emission (Quelle: Wikipedia):
- Das Unternehmen muss seit mindestens 3 Jahren existieren
- Das Eigenkapital des Unternehmens (oder der voraussichtliche Kurswert) muss mindestens €1,25 Mio. betragen
- Die Aktiengesellschaft muss mindestens 10.000 Aktien ausgeben
- Ein Streubesitzanteil von mindestens 25 Prozent muss gegeben sein
- Die Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kapitalflussrechnung für mindestens drei Jahre müssen im Zulassungsprospekt veröffentlicht werden
Folgepflichten:
Pflichten nach der Emission (Quelle: Wikipedia):
- Veröffentlichung des Jahresabschlusses
- Veröffentlichung eines Zwischenberichts für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres
- Ad-hoc-Publizität (geregelt laut § 15 WpHG)
- Mitteilungspflicht (geregelt laut § 21 WpHG)