Notierungsaufnahme
Glossar
Wertpapiere werden in den börslichen Handel aufgenommen. Der Ausdruck Notierungsaufnahme sagt aus, dass Wertpapiere - Anleihen, Aktien etc. - erstmalig in bestimmten Marktsegmenten an der Börse handelbar sind. Bei einer Notierungsaufnahme an der Frankfurter Wertpapierbörse FWB® wird ein Wertpapier beim ersten Mal im Parketthandel oder / und im Handelssystem Xetra® gehandelt.
Sollte es sich um Unternehmensaktien handeln und die Zulassung in einem amtlichen oder geregelten, öffentlich-rechtlich organisierten Börsenmarkt mit Prime- und General-Standards stattfinden, so ist die Rede von einem Börsengang. Sollte das Unternehmen zusätzlich zum Börsengang neues Kapital aufnehmen sowie ein mit Prospektpflicht öffentliches Angebot machen, so wird von einem Initial Public Offering (IPO) gesprochen. Wird ein Unternehmen bei der Notierungsaufnahme in den Open Market (Handel im Freiverkehr) einbezogen, handelt es sich um eine Aufnahme in den börsenmäßigen Handel.
Dieser Artikel wurde von Manuela Schneider für ChartTec.de erstellt.