Namensaktie
Glossar
Bei einer »einfachen Namensaktie« (engl. registered share) wird der neue Inhaber beim Kauf in das Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen. Damit unterscheidet sich die Namensaktie grundlegend von der heute eher üblichen Inhaberaktie (engl. bearer shares), bei der eine solche Eintragung nicht benötigt wird und die deshalb deutlich einfacher an der Börse gehandelt werden kann.
Als weitere Variante der Namensaktie gibt es noch die vinkulierte Namensaktie (engl. registered share with restricted transferability). Bei dieser Variante muss die Aktiengesellschaft einem Kauf zustimmen. Vinkulierte Namensaktien sind für manche Aktiengesellschaften vorgeschrieben (z.B. Rüstungsfirmen) bzw. werden zur Erfüllung von anderen Auflagen eingesetzt (die Lufthansa AG kann z.B. darüber nachweisen, dass die Mehrzahl der Aktien in deutschen Händen liegen). Zudem kann eine Aktiengesellschaft durch die Ausgabe von vinkulierten Namensaktien verhindern, dass größere Aktienpakete von einem Konkurrenten oder unerwünschten Personengruppen aufgekauft wird.