Mindestschlussgröße
Glossar
Bei der Mindestschlussgröße handelt es sich um eine Mindestanzahl an Aktien, ab der im fortlaufenden Handel eine Order ausgeführt wird. Die Mindestschlussgröße im Präsenzhandel an der Frankfurter Börse beträgt »eins«, d.h. es käme auch bei einem Umsatz mit einer Aktie sofort eine Transaktion zustande. Alle Aktienorders werden bei der Kursfeststellung ihrer zeitlichen Reihenfolge entsprechend ausgeführt. Die Mindestschlussgröße im elektronischen Handel Xetra® beträgt ebenfalls eins.
Um 1990 herum, als ich anfing an der Börse zu handeln, lag die Mindestschlussgröße noch bei 50 Aktien. Alle anderen Orders wurden Mittags zum Kassapreis abgewickelt.