Mehrstimmrecht
Glossar
Ein Aktionär besitzt in Hinsicht auf die Kapitalbeteiligung ein verhältnismäßig hohes Stimmrecht. Mehrstimmrechte wurden vorwiegend in der Zeit von 1920 bis 1923 ausgegeben, um in Zeiten hoher Inflation einen Schutz vor Überfremdung zu gewährleisten. Seit 1998 sind Mehrstimmrechte aufgrund des »Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz« im Unternehmensbereich nicht mehr zulässig. Bestehende Mehrstimmrechte erlöschen gegen einen entsprechenden Ausgleich ihres Wertes innerhalb einer Übergangszeit von fünf Jahren. Die oberste Behörde, die für die Wirtschaft eines Landes zuständig ist, kann jedoch Mehrstimmrechte erteilen, wenn damit überwiegend gesamtwirtschaftliche Belange gewahrt werden sollen. Die Bestimmungen zu den Mehrstimmrechten sind im Aktiengesetz § 12, Absatz 2, Satz 1 geregelt. Synonym: Mehrfachstimmrecht.
Dieser Artikel wurde von Manuela Schneider für ChartTec.de erstellt.