Marge / Margin (Börsenlexikon)
Glossar
Bei der Marge (engl. margin) handelt es sich um eine Sicherheitsleistung. Durch diese soll eine sichere Durchführung eines Termingeschäfts garantiert werden. Der Käufer beziehungsweise der Verkäufer erbringt diese Sicherheitsleistung in der Regel in Form von Bargeld oder Wertgutschriften.
Während bei Optionsgeschäften von der Clearing-Stelle der Börse nur vom Verkäufer eine Marge/ eine Margin verlangt wird, müssen bei Futures-Geschäften hingegen beide Vertragspartner diese eine Marge/ Margin erbringen.
Beträgt ein »initial margin« zwischen zwei und sieben Prozent des Vertragsvolumens, so zahlen die Vertragspartner diese bei Abschluss des Terminkontraktes. Kommt es während der Vertragslaufzeit zu einer ungünstigen Kursentwicklung, so können noch einmal weitere Sicherheitsleistungen verlangt werden, zu deren umgehender Erbringung die Vertragspartner mit Hilfe eines so genannten Margin Call aufgefordert werden. Handelt es sich um Futures, so besteht je nach Entwicklung des Wertes die Möglichkeit, dass die Vertragspartner entweder täglich einen Nachschuss (im Fachjargon auch Variation-Margin genannt) zahlen müssen, oder eine Gutschrift auf das Margin-Konto erhalten. Ein Synonym für Marge/ Margin ist zum Beispiel »Einschuss«.
Dieser Artikel wurde von Manuela Schneider für ChartTec.de erstellt.