Kooperationsbörsen (Börsenlexikon)
Glossar
Als Kooperationsbörsen werden die Deutschen Wertpapierbörsen bezeichnet, die gegen Ende des Jahres 1995 einen Kooperationsvertrag geschlossen haben. Dieser Vertrag dient der Verbesserung der Effizienz des deutschen Wertpapierhandels und wurde zwischen den Börsen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und München geschlossen.
Ziel dieser Kooperation war neben der Senkung der Betriebskosten auch die Erzielung einer höheren Preisbildungsqualität. Hierfür wurde das elektronische Handelssystem Xetra® eingeführt. Des Weiteren dienen Dach-Skontren zur einheitlichen Kursberechnung.
Dieser Artikel wurde von Manuela Schneider für ChartTec.de erstellt.