Kommissionshandel
Glossar
Der Kommissionshandel bezeichnet den Handel, der im Auftrag Dritter durchgeführt wird, also um Geschäfte in Waren oder Wertpapieren, die der Kommissionär zwar in seinem Namen, aber auf Rechnung eines Dritten durchführt. Hierbei kann es sich etwa um Börsengeschäfte von Banken handeln, die im Kundenauftrag durchgeführt werden. Kommissionsgeschäfte werden durch § 383 Absatz 1 HGB (Handelsgesetzbuch) geregelt.
Dieser Artikel wurde von Manuela Schneider für ChartTec.de erstellt.