Investor Relations (IR)
Glossar
Die Abteilung »Investor Relations« (IR) stellt die Schnittstelle zwischen Aktiengesellschaft und Aktionär bzw. anderen Personen (z.B. der Presse) dar und wird oft als eigene Stabsstelle innerhalb der Aktiengesellschaft geführt. Die Funktion »Investor Relations« hat grundsätzlich einmal das Ziel, die Aktiengesellschaft in der Öffentlichkeit, hierbei hauptsächlich am Finanzmarkt, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten positiv darzustellen. Durch eine geschickte »Investor Relations Abteilung« besteht die Möglichkeit, die Erwartungen am Kapitalmarkt mit den wahrscheinlichen und tatsächlichen Entwicklungen des Unternehmens in Einklang zu bringen. Dazu sind eine genaue Kenntnis der langfristigen Perspektiven des Unternehmens, die Ziele, Strategien, Marktentwicklung und Zukunftsaussagen, sowie eine zeitnahe und zuverlässige Information über sämtliche laufende Geschäftsentwicklung von Nöten. Mit Hilfe der »Investor Relations« erfolgt auch eine Information der Unternehmensführung über sämtliche Kapitalmarktthemen und die Information über die Darstellung des Unternehmens am Kapitalmarkt.