Finanzinstrumente
Glossar
Unter Finanzinstrumenten sind alle vertraglichen Verpflichtungen und auch Ansprüche zu verstehen, die mittelbar oder unmittelbar zu einem Austausch zu Zahlungsmitteln führen. Die aus diesen Verträgen bzw. Vereinbarungen resultierenden Rechte und Pflichten müssen hierbei auf finanziellen Sachverhalten beruhen.
Nach §2 WpHG zählen gelten als Finanzinstrument:
- Wertpapiere wie z.B. Aktien, Schuldverschreibungen, Genussscheine, Optionsscheine oder Investmentanteile
- Geldmarktinstrumente und Forderungen, die eigentlich keine Wertpapiere sind, aber wie Wertpapiere gehandelt werden können, also z.B. Schuldscheine
- Derivate (im Sinne des WpHG)
- sonstige Instrumente, die zum Handel an einer europäischen Börse zugelassen sind.