ebG (Kurszusatz)
Glossar
Bei der Abkürzung ebG handelt es sich um einen Kurszusatz der für »etwas bezahlt Geld« steht. Dies bedeutet, dass lediglich ein kleiner Teil der limitierten Kaufanträge zum festgestellten Kurs ausgeführt worden sind. Kurszusätze sind Kürzel, die im Bereich des Präsenzhandels an der Börse einem Kurs hinzugefügt werden. Diese informieren darüber, wie die jeweilige Auftragslage im Hinblick auf die Kursfeststellung berücksichtigt werden konnte. Besagte Information ist Bestandteil der Tickdaten.
Dieser Artikel wurde von Manuela Schneider für ChartTec.de erstellt.