Courtage / Maklercourtage
Glossar
Beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, welche an der Börse durch einen Makler gehandelt werden, wird eine Vermittlungsprovision fällig. Diese Provision wird als Courtage oder Maklercourtage bezeichnet. Die Höhe der fälligen Courtage ist unterschiedlich. Sie kann zwischen einem Promille und bis zu einem Prozent betragen. Dieser Preis für die Abwicklung der Transaktion sollte bei der Ermittlung der eigenen Performance nicht vernachlässigt werden.