Börsengeschäftsführung
Glossar
Die Börsengeschäftsführung verkörpert ein Börsenorgan, dessen Aufgabe darin besteht die Börse nach den Grundsätzen der Börsenordnung zu leiten. Bestellt und abberufen wird die Börsengeschäftsführung vom Börsenrat, die Börsenaufsichtsbehörde muss zudem ihr Einverständnis geben.
Laut § 12 des Börsengesetzes, darf die Geschäftsführung aus einer oder mehreren Personen bestehen. Diese wird/ werden für höchstens fünf Jahre bestellt, eine erneute Bestellung ist jedoch nicht zulässig. Zudem repräsentieren die Geschäftsführer die Börse sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Börsengeschäftsführung zählen unter anderem die Zulassung zur Teilnahme am Börsenhandel sowie der Ausschluss davon, die Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs des Handels an der Börse sowie die Regelung der Börsenorganisation und des Ablaufs der Geschäfte. Darüber hinaus ist sie bevollmächtigt den Börsenhandel vorübergehend zu unterbrechen oder diesen sogar ganz einzustellen.
Dieser Artikel wurde von Manuela Schneider für ChartTec.de erstellt.