Aktiengesellschaft
Glossar
Eine Aktiengesellschaft handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist. Die rechtliche Grundlage bildet das deutsche Aktiengesetz (AktG).
Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaftsform, die üblicherweise den Betrieb eines größeren Unternehmens mit großem Kapitalbedarf zum Gegenstand hat.
Die Aktiengesellschaft weist in der Regel folgende Eigenschaften auf:
- sie ist eine juristische Person oder Körperschaft
- sie ist eine selbständig rechtsfähige rechtliche Einheit, Trägerin von Rechten und Pflichten
- sie kann vor Gericht klagen und verklagt werden
- sie besitzt ein bestimmtes Grundkapital und die Haftung der Aktionäre ist auf dieses Kapital beschränkt
Aktiengesellschaften können über die Ausgabe neuer Aktien oder durch die Begebung von Anleihen relativ leicht neues Kapital beschaffen, vor allem dann, wenn die Gesellschaft an der Börse gehandelt wird.
Eine Aktiengesellschaft muss im Handelsregister eingetragen sein und mindestens ein Grundkapital von 50.000,- Euro, besitzen. Zu den Organen einer Aktiengesellschaft gehören die Hauptversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand.