KFZ-Haftpflicht Deckungssumme
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Im gesamten EU-Raum lässt sich bereits eine einheitliche Regelung bezüglich der gesetzlichen Vorschrift einer KFZ-Haftpflichtversicherung finden. Jedoch sind weiterhin große Unterschiede in Anbetracht der KFZ-Haftplicht Deckungssumme zu erkennen.
Was steckt eigentlich hinter dem Begriff »Deckungssumme«?
Als KFZ-Haftplicht Deckungssumme wird der Betrag bezeichnet, welchen eine Versicherungsgesellschaft maximal im Falle eines Versicherungsfalles aufbringt. In Deutschland existiert laut § 4 PflVG eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme, welche derzeit folgendermaßen aufgeteilt wird. Für Personenschäden muss die KFZ-Haftpflicht Deckungssumme mindestens 7,5 Millionen Euro betragen. Für Sachschäden sind mindestens 1.000.000 Euro vorgeschrieben und für Vermögensschäden, welche weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personenschaden oder einem Sachschaden zusammenstehen, gilt eine Mindestdeckungssumme von 50.000 Euro.
Im Rahmen dieser KFZ-Haftplicht Deckungssumme ist die KFZ-Haftplichtversicherung stets verpflichtet, gegenüber dem Geschädigten Leistungen zu zahlen. Selbst bei großer Fahrlässigkeit ist die Versicherungsgesellschaft nicht berechtigt, sich auf Leistungsfreiheit zu berufen. Allerdings ist die Versicherung dazu berechtigt, den Fahrer mit einem Betrag von 5.000 Euro je Fall zu beteiligen, sofern diese unter Trunkenheit oder unbefugter Fahrzeugbenutzung gehandelt hat. Gleiches gilt bei Fahrerflucht. Einzig, wenn der Fahrer mutwillig einen Unfall begannen hat, also unter Vorsatz, ist der Versicherungsgeber als Leistungsfrei zu betrachten und nicht mehr an die KFZ-Haftpflicht Deckungssumme gebunden.
Kann die KFZ-Haftplicht Deckungssumme auch höher ausfallen?
Grundsätzlich kann die KFZ-Haftplicht Deckungssumme auch höher ausfallen. Ausschlaggebend hierfür sind die Bedingungen des jeweiligen Versicherers und die Bedürfnisse sowie Wünsche des Versicherungsnehmers. Jedoch gilt es an dieser Stelle zu erwähnen, dass eine höhere KFZ-Haftplicht Deckungssumme auch mit einem höheren Versicherungsbeitrag verbunden ist.
Was passiert, wenn die tatsächlichen Kosten die KFZ-Haftpflicht Deckungssumme überschreiten?
Sofern die tatsächlich entstehenden Kosten eines Versicherungsfalles die Höhe der vereinbarten KFZ-Haftpflicht Deckungssumme überschreiten, hat der Versicherungsnehmer die Differenz selbst zu tragen. Das bedeutet, die KFZ-Haftplichtversicherung übernimmt die Kosten, bis die KFZ-Haftplicht Deckungssumme erreicht wurde und sämtliche Beträge, die darüber hinaus gehen, müssen von dem Versicherungsnehmer gezahlt werden.
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Dieser Artikel wurde von Monique Röbbeling für ChartTec.de erstellt.