Die KFZ-Haftpflichtversicherung
Welche Schäden werden abgedeckt?
Die KFZ-Haftpflichtversicherung gilt als wichtigste Versicherung für Fahrzeughalter aller Art. Nicht nur, da diese gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern ebenso, da diese die Kosten im Falle eines verschuldeten Unfalles deckt.
Welche Schäden werden abgedeckt?
Die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt eine Reihe von Schäden, für welche der Versicherungsnehmer verantwortlich zu machen ist, ab. So zum Beispiel Personenschäden. Hiermit sind Kosten für Krankenhausaufenthalte, Genesungskuren oder Hilfsmittel und der Gleichen gemeint. Auch Renten infolge von Berufsunfähigkeit oder Invalidität werden zu den Personenschäden gezählt und entsprechend durch die KFZ-Haftplichtversicherung abgedeckt. Des Weiteren widmet sich die KFZ-Haftplichtversicherung auch den Sachschäden, welche etwa infolge eines Unfalles entstehen können. So werden sämtliche Kosten für Reparaturen an anderen Fahrzeugen, also nicht an den des Versicherungsnehmers, beglichen. Auch die entstehenden Kosten bei einem Komplettschaden, welcher einen Neukauf erfordert, werden hier berücksichtigt. Ferner werden auch Vermögensschäden oder immaterielle Schäden wie zum Beispiel ein Schmerzensgeld durch die KFZ-Haftplichtversicherung abgedeckt.
Sämtliche Schäden welche den Fahrzeugführer, also den Versicherungsnehmer, betreffen, werden nicht durch die KFZ-Haftpflichtversicherung berücksichtigt. Das heißt, die oben genannten Schadensregulierungen erfolgen lediglich bei den Betroffenen, welche durch den Versicherungsnehmer geschädigt wurden und entsprechende Schadensersatzansprüche stellen.
Sonderkündigungsrecht
Die KFZ-Haftpflichtversicherung unterliegt im Gegensatz zu anderen Versicherungszweigen einer Besonderheit. So ist diese auch berechtigt, die Schadensregulierung vorzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer dies ausdrücklich nicht wünscht. Jedoch hat der Versicherungsnehmer in solchen Fällen das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung, wodurch die Berechtigung wieder ausgeglichen wird.
Eine weitere Besonderheit der KFZ-Haftplichtversicherung findet sich in der Form der Geltendmachung. So hat der Geschädigte stets das Recht, seine Schadensersatzansprüche direkt über die KFZ-Haftplichtversicherung und nicht erst über den Versicherungsnehmer geltend zu machen.
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Dieser Artikel wurde von Monique Röbbeling für ChartTec.de erstellt.