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Zentrale Zulagestelle (ZfA)
Die »Zentrale Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA)« ist eine Verwaltungseinheit der »Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB)«. Sie ist zuständig für die Berechnung, Kontrolle, Auszahlung und Rückforderung von Grund- und Kinderzulagen. Hierfür hat der Gesetzgeber ein elektronisches Verfahren eingeführt. Durch dieses Verfahren stehen die Versicherungsunternehmen in ständigem Kontakt mit der Zulagestelle.
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Autor: Claus Lampert (wenn nicht anders angegeben)
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