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Spekulationssteuer und Abgeltungssteuer
Informationen zur Spekulations- und Abgeltungssteuer
Der Artikel versucht die gültige Gesetzgebung Stand 2009 zusammenzufassen. Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Besteuerung von den hier dargestellten Fakten abweichen kann. Der Artikel ersetzt keinesfalls eine kompetente Beratung durch einen Steuerberater!
Spekulationsgewinn und Spekulationssteuer
Die »Spekulationssteuer«
In Deutschland unterliegen Gewinne aus Aktien dem persönlichen Einkommenssteuersatz.
Einführung der Abgeltungssteuer
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer (im Jahr 2009) werden private Veräußerungsgewinne aus Wertpapiergeschäften auch dann steuerpflichtig, wenn die Wertpapiere länge als ein Jahr gehalten werden.
Zur Abgeltungssteuer finden Sie im Artikel »Die Abgeltungssteuer« ausführliche Informationen.
Freigrenze 600,- Euro
Werden in einem Kalenderjahr Gewinne unter 600,- Euro erzielt, sind diese Einkünfte komplett steuerfrei. Nach Überschreitung dieser Grenze muss jedoch der gesamte Gewinn besteuert werden (daher sprich man auch von einer »Freigrenze«). Erzielte Spekulationsgewinne können durch Spekulationsverluste reduziert werden, was gleichzeitig die Reduzierung der Steuerbelastung bedeutet. Die Verluste können allerdings maximal nur in Höhe der Gewinne gegengerechnet werden. Dafür ist ist nach aktueller Gesetzgebung möglich, dass Verluste in das kommende Jahr vorgetragen werden. Eine Rücktragung auf das Vorjahr ist mittlerwiele nicht mehr zulässig. Die Verrechnung von Verlusten ist allerdings nur mit positiven Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften möglich.




