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Präsenzbörse (Börsenlexikon)
Der Parketthandel
Präsenzbörse
Börsengeschäft durch Zuruf
Damit ein Börsengeschäft rechtlich anerkannt wird, genügt die mündliche Teilnahme indem etwa Aktienorders zugerufen werden. Die Käufe und Verkäufe werden also (wie aus Filmen bekannt) durch die Börsianer durch Zuruf abgewickelt, dabei werden die Orders entweder schriftlich oder elektronisch eingegeben und abgeschlossen.
Elektronischer Börsenhandel
In den letzten Jahren wurde die Präsenzbörse zunehmend durch die Computerbörse ersetzt, wo die Börsenteilnehmer ihre Käufe und Verkäufe elektronisch abwickeln, ohne physisch an der Börse präsent sein zu müssen. Seit der Einführung des elektronischen Handelssystems Xetra findet der Parketthandel immer weniger statt. Die Atmosphäre einer Präsenzbörse ist mit der Computerbörse kaum vergleichbar, denn alles läuft anonym und »leise« über das weltweite Datennetz ab.




