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Power of Attorney (Börsenlexikon) - Handelsvollmacht für den BrokerPower of Attorney (Börsenlexikon)

Handelsvollmacht für den Broker



Handelsvollmacht für Broker

Die Handelsvollmacht räumt einem Broker gewisse Befugnisse ein. Dazu gehört unter anderem, dass der Broker über einen bestimmten Teil des Kapitals seines Kunden verfügen und damit eigenverantwortlich unter Beachtung vorher festgelegter Kundenvorgaben selbst an der Börse handeln kann.
Im Rahmen einer Power of Attorney kann vereinbart werden, dass zum Beispiel ausgeschlossen wird, dass der Broker spekulative Werte wie Optionsscheine, Futures oder Devisen kauft. Auch kann bei einer Handelsvollmacht vereinbart werden, dass bei Verlusten der Broker die entsprechenden Konsequenzen zu tragen hat. In diesem Fall kann zum Beispiel festgeschrieben werden, dass er ab einer vorgegebenen Verlustobergrenze auf seine Prämien verzichtet und den Verlust prozentual ausgleichen muss. Natürlich kann der Broker im Gegensatz aber auch Sonderprämien erhalten, wenn er mit dem Power of Attorney vereinbarte Gewinnziele übertroffen hat. Oft ist diese Sonderprämie ein prozentualer Anteil am erzielten Gewinn. Als Kunde geht man mit dieser Vollmacht aber auch ein Risiko ein, denn man vertraut sein Kapital einer meist »wildfremden« Person an. Im schlimmsten Fall kann das den Totalverlust des Kapitals bedeuten. Deshalb sollte der beauftragte Broker sorgfältig ausgewählt werden.



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Autor: Claus Lampert (wenn nicht anders angegeben)
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