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Mantel und Mantelgündung (Börsenlexikon)
Bestandteile einer Aktie
Mantel
Stichwort: Mantelgründung
Bei einer Mantelgründung wird eine Kapitalgesellschaft aus dem Grund gegründet um den Mantel zu verkaufen. Die wirtschaftliche Tätigkeit wird bei dieser Form der Unternehmensgründung meist nicht aufgenommen. Die Gerichte verbieten die Gründung so genannter »Leerer Mäntel« also von Fassongründungen, weil diese nur der reinen Spekulation dienen und nicht dazu etwa Arbeitsplätze zu schaffen. Der Käufer einer Mantel-GmbH erwirbt die gesamten Geschäftsanteile und kann dann anschließend mit der Arbeit beginnen, wobei er aber vorher den aktuellen Geschäftsführer kündigen und einen neuen bestellen kann. Es wird außerdem von einer Vorratsgründung gesprochen, wenn eine GmbH von einem Steuerberaterbüro oder Rechtsanwaltskanlzei gegründet wird. Dabei wird die GmbH nicht wirtschaftlich tätig, sondern wird an Mandaten verkauft, wenn diese ein Unternehmen benötigen.




