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Immobilienfonds (Börsenlexikon) - Teilbesitz an ImmobilienImmobilienfonds (Börsenlexikon)

Teilbesitz an Immobilien

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Immobilienfonds

Offener Immobilienfonds

Der offene Immobilienfonds kann in zahlenmäßig unbeschränkte Immobilien investieren und eignet sich daher auch für Anleger, die wenig Kapital zur Verfügung haben. Das Risiko wird durch die große Anzahl der Immobilienobjekte gestreut und die Immobilien von der Kapitalanlagegesellschaft verwaltet. Die Anleger können Anteile am offenen Investmentfonds erwerben und sind dadurch indirekte Eigentümer der Immobilien. Zu einer Rücknahme der Anteile ist die Fondsgesellschaft in jedem Fall verpflichtet und zwar zum aktuellen Tageswert. Aufgrund dieser Verpflichtung werden durchschnittlich nur rund 60 Prozent des Kapitals in Immobilien investiert. Der übrige Kapitalanteil wird in Schuldverschreibungen angelegt oder das Geld bleibt bei der Bank.

Geschlossener Immobilienfonds

Im Gegensatz zum offenen Immobilienfonds investiert die geschlossene Variante der Immobilienfonds das Kapital der Anleger nur in eine kleine Anzahl von Immobilien oder eines einzigen Immobilienobjekts. Die Finanzierung erfolgt indem Anleger die Anteile erwerben und sobald ausreichend Kapital zur Verfügung steht, kommt es zur Schließung des Immobilienfonds. Nach der Schließung des Immobilienfonds kommt es zu keiner Emmission neuer Fondsanteile. Der geschlossene Immobilienfonds eignet sich nur für Anleger, denen das entsprechende Kapital zur Verfügung steht und risikofreudiger sind. Das Risiko ist durch die Investition in eine einzige oder wenige Immobilien gegenüber der offenen Variante deutlich höher, wodurch für den Anleger durchaus die Möglichkeit besteht sein eingezahltes Kapital zu verlieren.


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