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Girokonten (Börsenlexikon) - Basis des ZahlungsverkehrsGirokonten (Börsenlexikon)

Basis des Zahlungsverkehrs



Girokonten haben eine Kontonummer und eine Bankleitzahl. Die Kontonummer darf nur einmal vergeben werden, die Bankleitzahl hingegen ist bei Kunden der gleichen Bank immer die selbe. Um Gelder auf das Konto einzahlen zu lassen, muss bei den entsprechenden Stellen die Kontonummer angegeben werden. Vom Konto des Überweisenden wird das Geld dann an die Bank des Empfängers weitergeleitet. Diese schreibt die Summe dem Kontobesitzer gut. Auf dem Kontoauszug wird angezeigt, welche Gelder an welchem Tag gutgeschrieben wurden. Mit der ausgestellten Bankkarte kann der Kontoinhaber am Automaten Kontoauszüge ziehen und am Geldautomaten Bargeld abheben. Je nach Überziehungskredit, kann das Konto auch ins Minus belastet werden. Für jede Überziehung werden Zinsen berechnet.

Eine Bank ist generell nicht verpflichtet, jeder Person ein Girokonto zu gewähren. Jedoch gibt es öffentlich tätige Banken, die für jede Person ein Girokonto auf Guthabenbasis anbieten. Bei negativen Schufaeinträgen wird ein Girokonto mit Überziehungsrahmen in der Regel nicht gewährt.



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Autor: Claus Lampert (wenn nicht anders angegeben)
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