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Fonds (Börsenlexikon) - Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft Fonds (Börsenlexikon)

Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft



Heutzutage werden die Anteilsscheine elektronisch in Depots bei einer Depotbank verbucht, und nicht als effektive Stücke herausgegeben. Die Depotbank handelt nach Anweisung der Kapitalanlagegesellschaft, die im Interesse des Anlegers über den Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten entscheidet. Dies erfolgt über die Börse. Als Miteigentümer am Fondsvermögen hat der Investor das Recht auf ordnungsgemäße Verwaltung des Fonds und auf jederzeitige Information hinsichtlich der Entwicklung des Fonds. Erträge eines Fonds ergeben sich z.B. aus Kursgewinnen, wenn Aktien veräußert werden, Zinserträgen und Dividendenausschüttungen. Jeder Anteilseigner ist in angemessenen Verhältnissen am Ertrag des Fonds Fonds zu beteiligen. Allerdings besteht das Risiko, dass der Fonds auf Grund einer schlechten Wirtschaftslage oder schlechter Fondsverwaltung keine oder nur geringe Erträge erbringt. Der Anleger hat keinen Anspruch auf Gewinnerzielung. Erträge des Fonds unterliegen der Kapitalertragssteuer und dem Solidaritätszuschlag.
Man unterscheidet offene und geschlossene Fonds, wobei offene Fonds dem Investmentgesetz unterliegen. Generell gilt das offene Fonds weniger Risiken bergen, da laufend Anteile ausgegeben werden. Diese können wahlweise über die Börse oder die Kapitalanlagegesellschaft zurückgegeben werden. Geschlossenen Fonds geben die Anteile nur über eine begrenzte Dauer aus. Sobald das gewünschte Anlagevolumen erreicht ist wird die Ausgabe der Anteile eingestellt und der Fonds wird geschlossen. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für geschlossene Fonds.



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Autor: Claus Lampert (wenn nicht anders angegeben)
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