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Filmfonds (Börsenlexikon)
Beteiligung an Filmrechten

Filmfonds
Grundsätzlich gibt es solche Filmfonds, bei denen das spätere Projekt bereits festgelegt ist, und solche, die zur Finanzierung von noch nicht festgelegten Projekten dienen. Man spricht bei letzteren auch von sogenannten Blindpool Fonds. Sind die Projekte fertig gestellt, so erfolgt in der Regel eine internationale Vermarktung, die sich durch verschiedene Kanäle des Vertriebs auszeichnet. Die Lizenzerlöse werden nach Abzug der Kosten an die Anleger ausgezahlt.
Bei den Filmfonds muss man grundsätzlich drei verschiedene Arten unterscheiden: Produktionsfonds, Leasingfonds und solche, die eine Mischung dieser bilden. Durch die Mischung von Produktions- und Leasingfond wird das Risiko verringert, welches bei der Produktion eines Filmes besteht.
Die am häufigsten genutzte Rechtsform bei einem Filmfond ist die GmbH & Co. KG, dabei muss die GmbH als Gesellschafterin nicht am Gesellschaftskapital des Filmfonds beteiligt sein. Die Anleger selbst sind in der Regel Mitinhaber und tragen sowohl das Risiko als auch die Chancen mit. Eine Minimierung des Risikos ist möglich indem man Co-Produktionen eingeht. In diesem Fall wird das Risiko nicht allein durch den Filmfond getragen. Die Co-Produzenten zeichnen sich in der Regel dadurch aus, dass sie auf Erfahrung innerhalb der Branche blicken können und somit hilfreich bei der Projektauswahl sein können. Der Filmfonds muss allerdings entscheidend Einfluss auf die Produktion haben können.
Die Verwertung der Rechte und Lizenzen dauert in der Regel mehrere Jahre an, wodurch es sich bei der Anlage in Filmfonds um eine langfristige Kapitalanlage handelt. Das Mediengeschäft boomt, daher sind die Renditemöglichkeiten bei den Filmfonds sehr hoch. Dem gegenüber steht natürlich ein erhöhter Risikofaktor. Eine Senkung der Risiken ist beispielweise auch durch die verschiedensten Versicherungen möglich: so kann der Ausfall des Hauptdarstellers zum Beispiel durch eine Versicherung abgesichert werden.
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