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Einlagensicherungsfonds (Börsenlexikon) - Schutz von KundengeldernEinlagensicherungsfonds (Börsenlexikon)

Schutz von Kundengeldern



Einlagensicherungsfonds

Gesetzliche Mindestsicherung

Der Gesetzgeber hat bei diesem Sicherheitsfonds eine Mindestsicherung festgelegt an der sich die Banken streng richten müssen. Diese Mindestsicherung liegt bei 20.000 Euro und bedeutet, dass die Einlagen der Bankkunden bis zu diesen Geldbetrag abgesichert sind. Der Einlagensicherungsfonds schützt die Kunden einer Bank vor finanziellen Verlusten und bietet somit eine hohe Sicherheit. Es sind nicht nur die Kontoguthaben von Privatpersonen, sondern auch von Unternehmen durch den Sicherungsfonds abgesichert. Eine Absicherung für Aktiendepots ist im Fonds nicht festgelegt, weil die Bank oder das Kreditinstitut das Depot des Bankkunden nur verwaltet, während der Kunde im Besitz der gekauften Aktien ist.

Bestandsschutz bei Kündigung

Wenn eine Bank ihre Mitgliedschaft beim Einlagensicherungsfonds kündigt, dann haben die Einlagen der Kunden einen Bestandsschutz. Damit sind die Einlagen bis zur gesetzlichen Mindestsicherung von 20.000 Euro abgesichert. Somit hat der Kunde eine Garantie, dass sein Geld selbst bei Insolvenz einer Bank geschützt ist, die nicht mehr im Einlagensicherungsfonds Mitglied ist. Als Kunde findet man in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der jeweiligen Bank eine Klausel in der die Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds verankert ist. Und auch auf der Webseite des Bundesverband Deutscher Banken (siehe Link unten) ist eine Online-Abfrage möglich, die Auskunft über eine bestehende oder nicht vorhandene Mitgliedschaft der Bank beim Einlagensicherungsfonds gibt.

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