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Ratzeburger-Erklärung des Templer-Ordens
Zusammenleben von Christen und Moslems in Deutschland
Ratzeburger-Erklärung des Templer-Ordens
Ratzeburger-Erklärung zur Gefahr der
fortschreitenden Islamisierung Deutschlands
1. Der Orden verpflichtet sich aufs Neue, das gemeinsame und verbindliche Glaubensgut der Christen zu pflegen, die Ökumene zu fördern und die abendländisch christliche Kulturgemeinschaft zu verteidigen. Daher warnt er vor sämtlichen Ausprägungen von totalitären und extremistischen Ideologien. Dies gilt auch für die als »Islamismus« bezeichnete extreme Ausprägung des Islam, die die Bestimmungen des Korans gegenüber den freiheitlich orientierten Rechtsstaaten Europas zu verabsolutieren versucht und dabei anderen, wie Juden und Christen, mit Hass und Verachtung begegnet.
2. Das Grundrecht der Glaubensfreiheit gemäß Art. 4 GG findet seine Schranken, wo es zur Agitation gegen andere Grundrechte, zur Ungleichbehandlung von Frau und Mann, zum Verstoß gegen die Menschenwürde oder zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung herangezogen wird. Eine Glaubensströmung, die anderen Religionen das Existenzrecht verweigert, ist keine Religion im Sinne unserer Verfassung.
3. Ausländische Muslime, die aufgrund der Lehre des Koran die Umma (islamische Weltgemeinschaft) – ggf. auch gewaltsam – verwirklichen sowie Frauen und Nichtmuslimen Menschenrechte im Sinne der UN-Charta der Menschenrechte von 1948 bestreiten und verweigern wollen, dürfen in Deutschland kein Aufenthaltsrecht bekommen.
4. Muslime können nur dann die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn sie bereit sind, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Sie müssen sich erkennbar sprachlich, kulturell und wirtschaftlich eigenverantwortlich in den deutschen Staat integrieren.
5. Alle Muslime, die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, und alle islamischen Gemeinschaften in Deutschland haben das Recht auf Glaubenswechsel ausdrücklich anzuerkennen, einschließlich des Rechts auf Abkehr vom Islam.
6. Zuwanderern, die die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung ganz oder teilweise ablehnen, ist die deutsche Staatsbürgerschaft zu versagen. Sie sind in ihr Herkunftsland abzuschieben.
7. Polygamie darf weder anerkannt noch toleriert werden. Unsere Sozialsysteme dürfen nicht dazu benutzt werden, Zweit-, Dritt- oder Viertfrauen von Muslimen zu alimentieren.
8. Ärztinnen, Ärzte und Hebammen werden gesetzlich verpflichtet, dem Amtsarzt Genitalverstümmelungen bei Mädchen und Frauen zu melden.
9. Vorauseilender Gehorsam – etwa das Entfernen von Kreuzen aus öffentlichen Gebäuden wie Schulen und Kindergärten – verletzt die Gefühle der Christen hierzulande und muß daher unterbleiben.
10. Die Mitglieder des OMCT wissen, dass Christen und Muslime zwar an einen Gott glauben, dass dies aber nicht derselbe Gott ist. Wir Christen glauben daran, dass Gott sich im Alten Bund und in seinem, ihm wesensgleichen Sohn Jesus Christus ausschließlich und endgültig geoffenbart hat. Jesus Christus spricht: »Wer mich sieht, der sieht den Vater« (Joh. 14,9).
Der Ordo Militiae Crucis Templi – Tempelherren-Orden, Deutsches Priorat, erwartet von einem Europa, das vom Christentum und von der Aufklärung geprägt wurde, die eigenen Werte bewußt und unverkennbar zu leben, daher gehört der Gottesbezug in eine Europäische Verfassung. Hierbei kommt es nicht nur auf den Staat, sondern auch auf die Kirchen, Unternehmen, Verbände und jeden einzelnen an.
Ratzeburg, den 08.09.2007

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