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Sperrminorität - GlossarSperrminorität

Glossar

Bei einer Sperrminorität besitzt eine Gruppe von Aktionären mindestens 25 % oder höchstens 50 % der Stimmrechte einer Aktiengesellschaft. Es besteht dabei die Möglichkeit, dass eine Minderheit auf der Hauptversammlung Beschlüsse verhindern kann. Dies ist der Fall, wenn mindestens 25 % der Stimmen benötigt werden, wie bei einer Satzungsänderung der Aktiengesellschaft.



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Autor: Claus Lampert (wenn nicht anders angegeben)
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