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Regulierter Markt - GlossarRegulierter Markt

Glossar



Zulassung zum Regulierten Markt

Pflichten bei der Emission (Quelle: Wikipedia):

  • Das Unternehmen muss seit mindestens 3 Jahren existieren
  • Das Eigenkapital des Unternehmens (oder der voraussichtliche Kurswert) muss mindestens €1,25 Mio. betragen
  • Die Aktiengesellschaft muss mindestens 10.000 Aktien ausgeben
  • Ein Streubesitzanteil von mindestens 25 Prozent muss gegeben sein
  • Die Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kapitalflussrechnung für mindestens drei Jahre müssen im Zulassungsprospekt veröffentlicht werden

Folgepflichten:

Pflichten nach der Emission (Quelle: Wikipedia):

  • Veröffentlichung des Jahresabschlusses
  • Veröffentlichung eines Zwischenberichts für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres
  • Ad-hoc-Publizität (geregelt laut § 15 WpHG)
  • Mitteilungspflicht (geregelt laut § 21 WpHG)



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Autor: Claus Lampert (wenn nicht anders angegeben)
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