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Regulierter Markt
Glossar

Zulassung zum Regulierten Markt
Pflichten bei der Emission (Quelle: Wikipedia):
- Das Unternehmen muss seit mindestens 3 Jahren existieren
- Das Eigenkapital des Unternehmens (oder der voraussichtliche Kurswert) muss mindestens €1,25 Mio. betragen
- Die Aktiengesellschaft muss mindestens 10.000 Aktien ausgeben
- Ein Streubesitzanteil von mindestens 25 Prozent muss gegeben sein
- Die Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kapitalflussrechnung für mindestens drei Jahre müssen im Zulassungsprospekt veröffentlicht werden
Folgepflichten:
Pflichten nach der Emission (Quelle: Wikipedia):
- Veröffentlichung des Jahresabschlusses
- Veröffentlichung eines Zwischenberichts für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres
- Ad-hoc-Publizität (geregelt laut § 15 WpHG)
- Mitteilungspflicht (geregelt laut § 21 WpHG)




