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Die Pflegeversicherung - GlossarDie Pflegeversicherung

Glossar



Wer keine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hat, kann durch die Pflegekosten fast sein gesamtes Vermögen verlieren, wenn das eigene Einkommen nicht zur Deckung der Pflegekosten reicht. Auch Immobilien und andere Wertsachen müssen verkauft werden. Lediglich ein Betrag von 2.600,- Euro darf ein Pflegebedürftiger behalten. Ist das eigene Vermögen aufgebraucht, werden auch die eigenen Kinder herangezogen, wenn diese über ausreichend Kapital verfügen.

Diese Fälle sind jedoch durch den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung zu vermeiden. Diese ist sowohl als Pflegetagegeld, Pflegekostenversicherung und Pflegerente möglich. Bei der Wahl des richtigen Tarifs kommt es deshalb besonders auch auf die eigenen Ansprüche an, die durch die Pflegeversicherung abgedeckt werden sollen. Um die Höhe der Prämie gering zu halten, lohnt es sich, so früh als möglich mit der Einzahlung in eine Pflegeversicherung zu beginnen. Je früher man anfängt, je mehr Zeit bleibt, um genug Geld einzubezahlen. Außerdem ist man in jungen Jahren in der Regel gesund und muss somit keine Risikoaufschläge bezahlen.

Egal ob man bei einer Pflegebedürftigkeit in einem Pflegeheim untergebracht wird oder ob eine häusliche Pflege erfolgt. Durch die Pflegezusatzversicherung ist auf jeden Fall sichergestellt, dass man eine umfassende und professionelle Pflege erhält. Denn auch wenn man sich das als junger Mensch nicht vorstellen kann, die Gefahr zu Pflegefall zu werden ist hoch und sie wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung in den nächsten Jahren noch wachsen. Mehr dazu im Ratgeber Gesetzliche & private Pflegeversicherung.



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Autor: Claus Lampert (wenn nicht anders angegeben)
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