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Nominalwert - GlossarNominalwert

Glossar

Der Nominalwert bezeichnet den gesetzlichen Wert eines Zahlungsmittels. Die Bestimmung des Nominalwertes kann nur durch die herausgebende Institution erfolgen. Meist fungiert hier die Nationalbank. Der entsprechende Wert ist auf den Zahlungsmitteln aufgeprägt bzw. aufgedruckt. Aus der Vergangenheit sind allerdings auch Zahlungsmittel ohne aufgeprägten Nominalwert bekannt, dazu zählen antike Münzen und auch verschiedene neuzeitliche Dukaten. Die meisten Anleihen werden in Prozent des jeweiligen Nominalwerts notiert. Wenn ein Anleger eine Anleihe zum Kurs von 105,23 kauft, dann muss er 105,23 % des Nominalwerts der Anleihe zahlen. Mitunter können dazu noch Stückzinsen hinzukommen. Es gibt aber auch hier Ausnahmen, wo Anleihen in Nominalwährung notieren, beispielsweise französische Wandelanleihen.



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Autor: Claus Lampert (wenn nicht anders angegeben)
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