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Ein Kompensationsgeschäft bezeichnet ein Geschäft, bei dem sowohl der Käufer als auch der Verkäufer übereinstimmen. Im engeren Sinn handelt es sich hierbei um zwei Aufträge, die durch denselben Marktteilnehmer gegeneinander ausgeführt werden. Bei ihrer Aufgabe werden diese entsprechend gekennzeichnet. Der Auftraggeber muss in diesem Fall nur eine einmalige Courtage entrichten. Ferner ist ein Kompensationsgeschäft ein Handel, bei dem die Börse nicht einbezogen werden muss. Sowohl Kauf als auch Verkauf können in derselben Bank ausgeglichen werden.
Dieser Artikel wurde von Manuela Schneider für ChartTec.de erstellt.
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Autor: Claus Lampert (wenn nicht anders angegeben)
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