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Kleinaktionäre sind, im Gegensatz zu Haupt- und Großaktionären nur im Besitz von geringen Anteilen am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Ihr Einfluss auf die Aktiengesellschaft ist jedoch durch die wenigen Stimmrechte pro Aktionäre sehr gering. Die Interessen der Kleinaktionäre werden daher von diversen Schutzgemeinschaften vertreten, die die Stimmen der Kleinaktionäre bündeln um so größeren Einfluss in der Hauptversammlung zu gewinnen.
Aktionsärsvertretungen in Deutschland
Die Aktionärsvertretungen in Deutschland vertreten nicht nur Kleinaktionäre auf Hauptversammlungen, sie stellen Kleinaktionären auch Juristen zur Seite, sollte es zu Prozessen gegen Aktiengesellschaften kommen.
Die vier wichtigsten Aktionärsvertretungen in Deutschland sind (in alphabetischer Reihenfolge):
- Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.V.
- Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V.
- Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V.
- VIP Vereinigung Institutionelle Privatanleger e.V.
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Autor: Claus Lampert (wenn nicht anders angegeben)
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