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Die Kapitalherabsetzung beschreibt die Minderung des Basiskapitals einer Aktiengesellschaft. Wird das Grundkapital einer AG herabgesetzt, so findet eine Rückzahlung des Kapitals oder ein Ausgleich der Unterbilanz der Gesellschaft statt. In den §§ 222ff Aktiengesetz finden sich entsprechende Bestimmungen zur Kapitalherabsetzung.
Dieser Artikel wurde von Manuela Schneider für ChartTec.de erstellt.
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Autor: Claus Lampert (wenn nicht anders angegeben)
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