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Unter dem Begriff Insiderhandel versteht man die Verwendung von Insiderinformationen, also Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind. Dieser Begriff stammt aus dem Finanzmarkt beziehungsweise ganz speziell aus dem Aktienmarkt. In Deutschland sowie in den meisten anderen Mitgliedsstaaten innerhalb der EU wird Insiderhandel als Straftat geahndet.
Jeder, der eine Wertpapierorder aufgrund einer Insiderinformation erteilt oder auslöst, betreibt Insiderhandel. Weder für eigene noch für fremde Rechnung dürfen Wertpapiere unter Verwendung von Insiderinformationen erworben oder veräußert werden. Auch dürfen diese internen Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Dieser Artikel wurde von Manuela Schneider für ChartTec.de erstellt.
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Autor: Claus Lampert (wenn nicht anders angegeben)
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