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Insiderhandel - GlossarInsiderhandel

Glossar



Jeder, der eine Wertpapierorder aufgrund einer Insiderinformation erteilt oder auslöst, betreibt Insiderhandel. Weder für eigene noch für fremde Rechnung dürfen Wertpapiere unter Verwendung von Insiderinformationen erworben oder veräußert werden. Auch dürfen diese internen Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Dieser Artikel wurde von Manuela Schneider für ChartTec.de erstellt.


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Autor: Claus Lampert (wenn nicht anders angegeben)
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