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Inhaberaktie - GlossarInhaberaktie

Glossar

Inhaber solcher Aktien verfügen über Rechte, beispielsweise das Stimmrecht und auch das Recht auf Zahlung einer Dividende. Die Inhaberaktie kann einfach ohne Übergabe und Einigung übertragen werden. Neben der Inhaberaktie gibt es dann die Namensaktie.



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Autor: Claus Lampert (wenn nicht anders angegeben)
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