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Großaktionär - GlossarGroßaktionär

Glossar

Ein Großaktionär kann aufgrund seiner Stimmrechte sämtliche Abstimmungen während der Hauptversammlung beeinflussen. Er kann durch eine Person seiner Wahl im Aufsichtrat seine Interessen vertreten lassen. Ein Kleinaktionär kann kaum einen Einfluss auf das entsprechende Unternehmen ausüben.



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Autor: Claus Lampert (wenn nicht anders angegeben)
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