Der Artikel ´Einschuss´ wird geladen.

Einschuss
Bei dem Einschuss handelt es sich um eine Sicherheitsleistung in Gestalt einer Wertgutschrift oder Bargeld, die vom Käufer bzw. dem Verkäufer vorgelegt wird und als zusätzliche Absicherung für die Erfüllung eines Termingeschäftes dient. So muss zum Beispiel bei einem Optionsgeschäft der Verkäufer und bei einem Futures-Geschäft sowohl der Käufer als auch der Verkäufer an die Clearing-Stelle der Börse einen Einschuss erbringen.
Wird ein Terminkontrakt abgeschlossen, müssen beide Vertragspartner eine Initial Margin in Höhe von rund zwei bis sieben Prozent des Kontraktvolumens bezahlen. Entwickelt sich der Kurs im Laufe des Vertrags ungünstig, kann es zudem durchaus vorkommen, dass weitere Sicherheitsleistungen erhoben werden. Dann erfolgt ein Margin-Call, mit dem die beiden Parteien zur unverzüglichen Erbringung dieser aufgefordert werden. Bei Futures-Geschäften muss hingegen – abhängig von der jeweiligen Wertentwicklung – jeden Tag ein Nachschuss (im Fachjargon auch Variation-Margin) bezahlt werden oder die Vertragspartner erhalten eine Gutschrift.
Dieser Artikel wurde von Manuela Schneider für ChartTec.de erstellt.
© 1998 - 2012 by ChartTec.de
Autor: Claus Lampert (wenn nicht anders angegeben)
Claus Lampert Finanzinformationen
Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen bzw. Produktnamen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer.