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ebG (Kurszusatz)
Bei der Abkürzung ebG handelt es sich um einen Kurszusatz der für „etwas bezahlt Geld“ steht. Dies bedeutet, dass lediglich ein kleiner Teil von limitierten Kaufanträgen zum festgestellten Kurs ausgeführt worden sind. Die Kurszusätze sind nichts anders als Kürzel, die im Bereich des Präsenzhandels einem Kurs hinzugefügt werden. Diese informieren inwiefern die jeweilige Auftragslage im Hinblick auf die Preisfeststellung berücksichtigt werden konnte. Besagte Information ist Bestandteil der Tickdaten.
Dieser Artikel wurde von Manuela Schneider für ChartTec.de erstellt.
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Autor: Claus Lampert (wenn nicht anders angegeben)
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