Der Artikel ´Directors Dealings´ wird geladen. Der Artikel ´Directors Dealings´ wird geladen.

Directors Dealings - GlossarDirectors Dealings

Glossar



Directors´ Dealings

Laut §15a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) müssen der Emittent und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert werden, wenn eine Person Wertpapiergeschäfte ausführen möchte, die bei einer Aktiengesellschaft Führungsaufgaben inne hat oder mit einer derartigen Person in enger Beziehung steht. Der Emittent ist verpflichtet, derartige Mitteilungen sofort auf seiner Webseite bekannt zu geben.

Für Privatinvestoren ergibt sich dadurch der Vorteil, dass sich für diese aufgrund der Meldepflicht für Wertpapiergeschäfte mit Aktien des eigenen Unternehmens sowie der Vorschriften zur Ad-hoc-Publizität, Anspruchsgrundlagen im Hinblick auf Schadensersatzansprüche ergeben, wenn kursbeeinflussende Tatsachen überhaupt nicht oder verspätet publik gemacht werden. Auf der Internet-Plattform der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht werden die Director’s Dealings gesammelt und in gebündelter Form veröffentlicht.

Dieser Artikel wurde von Manuela Schneider für ChartTec.de erstellt.


© 1998 - 2012 by ChartTec.de
Autor: Claus Lampert (wenn nicht anders angegeben)
Claus Lampert Finanzinformationen
Counter by WebHitsCounter
Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen bzw. Produktnamen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer.




Positionsgrößenrechner
Pivot-Point-Rechner
Heutige Termine
 
 Börsenbrief ChartTec.deGuten Morgen und willkommen beim Börsenbrief!
» Sie können sich als Abonnent  [hier]  einloggen.
» Informationen zum Abonnement finden Sie  [hier]