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Das Börsengeschäft bezeichnet den Kauf und Verkauf von verschiedenen Finanzinstrumenten an einer Börse. Zwar werden Börsengeschäfte entweder von Börsenhandelsteilnehmern im Auftrag eines Kunden übernommen oder gleich auf eigene Rechnung abgeschlossen, allerdings obliegt es hierbei der jeweiligen Börse die konkreten Geschäftsbedingungen (Usancen) zu bestimmen.---So genannte Clearing- und Settlement-Organisationen sind dafür zuständig, dass die Börsengeschäfte erfüllt werden, das heißt diese kümmern sich um die korrekte Lieferung des Vertragsgegenstands und die Übertragung des Geldes. Im Hinblick auf den Geschäftsgegenstand wird zwischen Wertpapier-, Geld-, Waren-, Devisen-, Derivaten- und Edelmetallgeschäften unterschieden, in Sachen Erfüllungstermin gibt es Kassa- oder Termingeschäfte.
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Autor: Claus Lampert (wenn nicht anders angegeben)
Claus Lampert Finanzinformationen
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