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Börsenaufsichtsbehörde - GlossarBörsenaufsichtsbehörde

Glossar

Hinter dem Begriff Börsenaufsichtsbehörde verbirgt sich eine Einrichtung der Bundesländer. Deren Verantwortungsbereich umfasst die Auflösung, die Errichtung und die Überwachung der Börsen. Die Börsenaufsichtsbehörde sorgt dafür, dass das Börsenrecht eingehalten wird, erlässt börsenrechtliche Vorschriften sowie Anordnungen und kümmert sich um die ordnungsgemäße Durchführung jedes Handels bis hin zur Geschäftsabwicklung. Die Börse und die Handelsteilnehmer müssen ihr sämtliche Auskünfte und Unterlagen übermitteln und sich einer Prüfung unterziehen, ohne dass die Börsenaufsichtsbehörde einen besonderen Anlass dafür nennt. Laut § 2 des Börsengesetzes ist die Börsenaufsichtsbehörde dazu berechtigt Anordnungen gegenüber der Börse und den verschiedenen Handelsteilnehmern zu treffen. Diese müssen allerdings stets im Interesse einer ordnungsmäßigen Handelsdurchführung und Börsengeschäftsabwicklung sein.



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Autor: Claus Lampert (wenn nicht anders angegeben)
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