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Blankoverkauf
Von einem Blankoverkauf (oder Leerverkauf) ist die Rede, wenn ein Verkäufer Wertpapiere, Waren oder Devisen verkauft, die er eigentlich noch gar nicht besitzt. Bei dem so genannten Leerverkauf spekuliert ein Verkäufer darauf, dass er die zu liefernden Wertpapiere oder Waren zum vereinbarten Zeitpunkt billiger einkaufen kann, als er sie im Endeffekt weiterverkauft. Die hierbei entstehende Differenz zwischen dem Verkaufs- und dem Einkaufskurs bleibt diesem dann entweder als Gewinn oder Verlust. Hierzulande gilt im Hinblick auf Börsengeschäfte eine Frist von zwei Tagen, d.h. innerhalb dieser Zeit müssen diese erfüllt werden. Bei Leerverkäufen können lediglich Wertpapierleihen getätigt werden, da vorher genannte Frist in diesem Zusammenhang nicht eingehalten wird. In diesem Fall liefert der Verkäufer geliehene Papiere, die er spätestens bis zum Ende der Leihfrist der Wertpapiere bzw. der Laufzeit des Pensionsgeschäfts kauft, um seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Rückgabe gegenüber dem Verleiher bzw. Pensionsgeber fristgerecht nachzukommen.
Dieser Artikel wurde von Manuela Schneider für ChartTec.de erstellt.
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Autor: Claus Lampert (wenn nicht anders angegeben)
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